Nachbereitung

19. Juli 2012

Du wurdest verhaftet? Deine Identität wurde kontrolliert?

Da wir derzeit auf Sommerpause sind, soll dir dieser Artikel grundlegend weiterhelfen, wenn du von der Polizei verhaftet oder kontrolliert wurdest.

  • Wenn du festgenommen wurdest und es eine Rechtshilfe gibt, melde dich bitte auch unbedingt nach deiner Freilassung bei der Rechtshilfe!
  • ZeugInnen: Such nach möglichen ZeugInnen von dem Vorfall.Wir können dir mit einem öffentlichen ZeugInnen-Aufruf dabei helfen.
  • Verletzungen: Dokumentier diese mit Foto und im Spital/Arzt/Ärztin und heb dir beide Dokumente gut auf. Gib aber nicht Fremdverschulden durch die Polizei an, da sonst eine automatische Anzeige erstattet wird, die wiederum eine Gegenanzeige der Polizei und weitere Repression zur Folge haben kann. Eine Anzeige gegen die Polizei sollte gut vorbereitet und vorher besprochen werden.
    Siehe auch: Text des Rechtsinfokollektivs zur Anzeige

Bei strafrechtlichen Vorwürfen:

    • Vorladung: Du wirst in den nächsten Wochen/Monaten eine Vorladung für eine Vernehmung erhalten. Bei Vorladungen im Strafverfahren bei der Polizei, empfehlen wir, von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Dies ist dein Recht als Beschuldigte_r und kann dir nicht negativ angelastet werden. Eine Aussage sollte, wenn überhaupt, erst nach Akteneinsicht und Beratung mit Antirepressionsstrukturen und/oder Anwält_innen in Betracht gezogen werden.
      Siehe auch unseren Artikel zu diesem Thema: Ladung und Vernehmung bei nowkr 2012
    • Akteneinsicht: Nimm bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und erkundige dich nach deinem Aktenzeichen. Es gibt zwei Aktenzeichen eines der Polizei und eines der Staatsanwaltschaft.
    • Anklage/Strafantrag: Wenn du angeklagt wirst, melde dich rechtzeitig bei Antirepressions-Gruppen, wenn du Fragen hast. Wir können dir bei Bedarf eine linke AnwältIn vermitteln.

Bei Verwaltungsstrafen (Geldstrafen):

    • Geldstrafe direkt nach der Festnahme:
      Wenn du verhaftet wurdest und direkt bei der Polizei einen Zettel, wo Straferkenntniss drauf steht, bekommen hast, hast du nur 2 Wochen Zeit um dagegen zu berufen.
    • Achte bei Verwaltungsstrafen unbedingt auf deine Post, da die meisten Fristen sehr knapp sind!
      Bist du länger als eine Woche nicht zu Hause, empfehlen wir dir bei deiner Postfiliale eine Abwesenheitsmitteilung zu machen. Das ist gratis und verhindert, dass du Fristen versäumst:
      https://www.post.at/186.php und Wie schütze ich mich vor versäumten Fristen?
    • Fristbeginn:
      Die Frist beginnt am Tag nach der Übergabe des Briefes durch den Postmenschen oder dem Einwurf des gelben Zettels im Briefkasten zu laufen. Beachtet: Nicht relevant ist, wann du den Brief von der Post tatsächlich abholt hast!
    • Einspruch: Gegen Strafverfügungen hast du 2 Wochen ab Zustellung für einen formlosen Einspruch Zeit: Video: Wie mache ich einen Einspruch
    • Berufung: Gegen Straferkenntnisse (=Bescheid) hast du 2 Wochen ab Zustellung für eine begründete Berufung Zeit

siehe auch den ausführlichen Artikel vom Rechtsinfokollektiv (RIKO) zum Verwaltungsstrafverfahren


  • Polizei-Datenbanken: Wenn du wissen willst, was mit deinen aufgenommenen Daten passiert, kannst du ein Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz an das Innenministerium, die Sicherheitsdirektion Wien und die Bundespolizeidirektion Wien stellen:  Muster-Auskunftsbegehren der GRAS
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