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nowkr 2012: Ladungen wegen Strafverfahren

22. April 2012

Bei den nowkr Protesten 2012  hat die Polizei auch mehrere Personenkontrollen gemacht, ohne die Betroffenen zu verhaften. Die Polizei scheint nun Ladungen an jene Repressionsbetroffenen zu schicken. Auf den Briefen steht „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“. Die Ladungen betreffen also gerichtliche Strafverfahren.

Ladung

Eine Ladung ist eine Aufforderung der Polizei im Strafverfahren bei der Polizei zur Vernehmung (=Befragung) zu erscheinen. Das heißt, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft dich beschuldigen, eine gerichtliche Straftat begangen zu haben und gegen dich Beweise sammeln, um dich vor einem Strafgericht anklagen zu können.

Beschuldigte Personen sind zwar verpflichtet, eine Ladung zu befolgen; wer dies jedoch nicht tut, begeht keine Verwaltungsübertretung oder Straftat. Einzige Konsequenz kann sein, dass die Polizei dich zwangsweise vorführt – dich also von zu Hause, Arbeit oder wo sie dich erwischt abholt und zur Vernehmung gegen deinen Willen notfalls mit Gewalt bringt. Damit die Polizei das jedoch machen kann, muss auf der Ladung ausdrücklich angedroht werden, dass du im Falle deines Ausbleibens vorgeführt werden kannst! Auf der Ladung muss daher irgendwo drauf stehen, dass du vorgeführt werden kannst.

Siehe auch: § 153 Absatz 2 Strafprozessordnung

Wir empfehlen allen Betroffenen, die eine Ladung erhalten:

  • uns (Rechtshilfe Wien) rasch per Email zu kontaktieren
  • Aussageverweigerung: Wenn ihr zu der Ladung geht, empfehlen wir unter allen Umständen eine Aussageverweigerung zu machen. Dies ist als BeschuldigteR euer Recht und kann euch nicht negativ angelastet werden. Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung
  • Nichts unterschreiben: Ihr seid bei der Vernehmung nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben!
  • Gedächtnisprotokoll schreiben und ZeugInnen suchen
    Betroffenen empfehlen wir für eine spätere Verhandlung von dem Vorfall bei nowkr für euch selbst als Erinnerungshilfe ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben und ZeugInnen zu suchen.
  • Akteneinsicht: Als Beschuldigte habt ihr das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und davon Kopien zu machen. Falls ihr dabei Hilfe benötigt, helfen wir gerne weiter.

Vernehmung und Aussageverweigerung

Bei der Vernehmung dürfen nur Personen unter 18 Jahren eine Vertrauensperson dabei haben. Wir empfehlen aber, dass ihr trotzdem zu Ladungen und Vernehmungen mit einer Person eures Vertrauens (FreundIn, Geschwister, etc.) geht. Diese Person darf zwar nicht bei der Vernehmung dabei sein, kann euch jedoch vor und nach der Vernehmung unterstützen.

Bei der Vernehmung empfehlen wir, dass ihr von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht und die Aussage verweigert. Dies ist als BeschuldigteR im Strafverfahren euer Recht: § 7 Strafprozessordnung und § 164 Strafprozessordnung

Alles was ihr sagt, kann und wird gegen euch verwendet werden! Entweder die Polizei hat bereits Beweise gegen euch in der Hand, dann könnt ihr mit einer Aussage auch nichts daran ändern, oder die Polizei hat keine Beweise gegen euch in der Hand, dann würdet ihr mit einer Aussage der Polizei nur Informationen liefern, die sie bisher noch nicht hatte.

Durch eine Aussageverweigerung verliert ihr auch nichts und sie kann euch nicht negativ angelastet werden. Wenn ihr unbedingt aussagen wollt, könnt ihr das auch noch später im Verfahren nach der Akteneinsicht, Beratung mit einer Rechtsvertretung und nach guter Überlegung immer noch in Erwägung ziehen.

Beachtet auch, dass jede Aussage gegenüber der Polizei eine Aussage ist! Egal ob dies beim Kaffee-Automaten, im Wartezimmer, kurz vor der förmlichen Vernehmung oder nach Ende der förmlichen Vernehmung ist!

Eine Vernehmung ist keine angenehme Situation, bewahrt trotzdem Ruhe und lasst euch nicht unter Druck setzten! Die Polizei wird manchmal versuchen, euch mit Vernehmungstricks zu einer Aussage zu bewegen. Aber egal, ob die Polizei auf guter Cop tut, euch in  Smalltalk verwickeln will, Verständnis zeigt, oder euch unter Druck setzen will, euch eine hohe Haftstrafe androht oder, dass ihr große Probleme kriegt, wenn ihr jetzt nicht redet… Verweigert die Aussage!

Eine Aussage schadet euch nur und wird nicht dazu führen, dass das Verfahren gegen euch eingestellt wird. Am schnellsten ist die Vernehmung vorbei, wenn ihr der Polizei von Anfang an klar macht, dass ihr unter allen Umständen die Aussage verweigern werdet.

Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung

Am Ende der Vernehmung wird ein Protokoll von der Vernehmung gemacht. Kontrolliert den Inhalt des Protokolls. Wenn ihr eine Aussageverweigerung gemacht habt, muss im Protokoll sinngemäß stehen, dass ihr auf euer Recht eine Aussage zu machen, verzichtet habt. Unterschreibt nichts, verlangt aber eine Kopie des Protokolls – dies ist euer Recht und darf von der Polizei nicht verweigert werden!

 

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