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Archiv für die Kategorie ‘nowkr 2012’

Repression 2012 – ein update

21. November 2012 Kommentare ausgeschaltet

Im letzten dreiviertel Jahr haben wir mehrere Repressions-Betroffene unterstützt und versucht so gut wie möglich deren Verfahren zu begleiten. Leider kamen wir viel zu wenig dazu über die Repression auch zu berichten – wir wollen das an dieser Stelle ein wenig nachholen:

nowkr 2012: Freisprüche und Einstellungen

Bei den antifaschistischen Protesten gegen den WKR-Ball hat es einige Festnahmen und auch nachfolgende Verfahren gegeben. Die meisten Strafverfahren, die nach nowkr eingeleitet wurden, werden wenig überraschend vom Landesamt für Verfassungsschutz Wien (LVT-Wien) geführt. Das LVT Wien wird hier als „Kriminalpolizei“ für die Staatsanwaltschaft Wien tätig. Auffällig ist, dass Strafverfahren mit Chancen auf eine Verurteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft prioritär behandelt werden und in den Akten dem mit dem Vermerk „dringend“ geführt werden. Dies ist auch der Grund wieso es bereits im März 2012 – und nicht erst wie sonst üblich frühestens ein halbes Jahr nach dem Vorfall – zu mehreren Anklagen kam:

Strafverfahren: Freisprüche und Einstellungen

Das erste Strafverfahren (Anklage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt) endete erfreulicher Weise Anfang März 2012 mit einem Freispruch für die Betroffene. Wir haben darüber berichtet.

Ende März fand ein weiteres Strafverfahren wegen den Vorwürfen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung an einem Taxi statt. Das Strafverfahren endete für eine betroffene Person ebenfalls mit einem Freispruch! Die zweite angeklagte Person ist zu dem Strafprozess nicht erschienen. WEGA Polizisten hatten mehrere Personen auf sehr brutale Weise festgenommen und dabei schwer verletzt. Eine betroffene Person hat deswegen sogar bevor sie ins PAZ Rossauer Lände überstellt worden ist ins Krankenhaus müssen! Beim Prozess wurde auch bekannt, dass deswegen gegen einen WEGA Polizisten ein Strafverfahren läuft. Die Anklage wegen Sachbeschädigung stützte sich auf keine Beweise und war vollkommen aus der Luft gegriffen. Die Anklage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Festnahme wurde abgelehnt, da für den Betroffenen die Festnahme gar nicht als solche erkennbar, sondern vielmehr wie ein Überfall war.

Im Frühjahr 2012 sind zwei weitere Strafverfahren, ohne das es zu einer Anklage kam, eingestellt worden. Einmal war der Vorwurf Sachbeschädigung und einmal Körperverletzung. Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmal betonen wie wichtig die konsequente Aussageverweigerung vor allem bei/nach der Festnahme und im Vorverfahren ist! Eine dieser betroffenen Personen ist von der Polizei zur Befragung vorgeladen worden, sie hat die Aussage verweigert – danach ist das Strafverfahren mangels Beweisen eingestellt worden.

Erfolgreiche Berufungen gegen Verwaltungsstrafen

Im Bereich Kohlmarkt hat es bei nowkr 2012 mehrere Festnahmen wegen dem Vorwurf von Verwaltungsübertretungen gegeben. Acht Betroffene bekamen im PAZ Rossauer Lände ohne die Möglichkeit einer Akteneinsicht und rechtlichen Beratung in einem Schnellverfahren bereits vor ihrer Freilassung mehrere Geldstrafen wegen Verwaltungsübertretungen. Vier Betroffene haben gegen diese Strafen berufen. Mittlerweile sind bereits drei von vier Verfahren vom UVS Wien eingestellt wurden. Die Polizei missachtete ua. das Recht auf Versammlungsfreiheit.

nowkr 2011 – Kessel Westbahnstraße

Obwohl die Polizei seit Dezember 2011 die absurden Verwaltungsstrafverfahren wegen „Gehen gegen die Einbahn“ einstellte, gab es zwei anderslautende Straferkenntnisse, da sich die Betroffenen nicht gerechtfertigt (also sich nicht schriftlich geäußert) hatten. Die Betroffenen haben dagegen berufen und vor dem UVS Wien gewonnen!

8. Mai 2012

Es hat bei den antifaschistischen Protesten mehrere Festnahmen und Identitätskontrollen gegeben. Derzeit sind noch mehrere Verfahren sowohl wegen Strafsachen als auch wegen Verwaltungsübertretungen anhängig. Ähnlich wie bei nowkr 2012 ist ein Strafverfahren wieder mit dem Vermerk „Dringend“ bereits nach kurzer Zeit zu einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung an einem Polizisten (Strafdrohung bis zu drei Jahre) gekommen. Das Verfahren endete im September 2012 mit einem Schuldspruch und einer bedingten Haftstrafe von 6 Monaten. Da die Strafe bedingt ist, muss der Betroffene daher zum Glück nicht in den Knast. Der Vorwurf im Verfahren: Ein Polizist soll durch einen Glassplitter im Auge verletzt worden sein. Eine geworfene Flasche sei am Boden zersplittert und ein Glasslitter dem Polizisten – trotz Visier(!) – ins Auge gesprungen. Leider hatte die betroffene Person aber bereits bei der Festnahme eine umfassende Aussage gemacht.

Vom 8.Mai wurde uns auch von Festnahmen berichtet, die aufgrund von Hinweisen von Zivis geschahen. Betroffene wurden oft erst Stunden nach dem vorgeworfenen Ereignis verhaftet. Diese Observierungen dürften teilweise lange dauern und eine Festnahme durch uniformierte Demopolizeieinheiten erst dann erfolgen, wenn die Person die Demo verlässt und eine Festnahme für die Polizei einfacher und auch unauffälliger möglich ist.

Epizentrum Demo im Nov 2011

Nach der Räumung des besetzten Hauses epizentrum in der Lindengasse gab es eine spontane Demo, die von der Polizei ohne Durchsage einer Auflösung gekesselt wurde. Von allen Betroffenen wurde die Identität festgestellt, einige Personen wurden auch verhaftet. Wir wissen derzeit nur von Geldstrafen gegen die Verhafteten – zwei dieser Verwaltungsstrafverfahren sind jedenfalls noch offen. Wir haben bisher noch von keiner Strafe gegen die eingekesselten DemonstrantInnen erfahren – wir gehen davon aus, dass die Personenkontrollen vor allem erfolgten um die DemonstrantInnen zu identifizieren. Ob die Daten tatsächlich in Polizei- und/oder Verfassungsschutz-Datenbanken weiterverarbeitet wurden, ist uns nicht bekannt. Betroffenen empfehlen wir, ein Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz an das Innenministerium und die Landespolizeidirektion Wien zu stellen.

Anna und Arthur halten`s Maul! Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft!

nowkr 2012: Ladungen wegen Strafverfahren

22. April 2012 Kommentare ausgeschaltet

Bei den nowkr Protesten 2012  hat die Polizei auch mehrere Personenkontrollen gemacht, ohne die Betroffenen zu verhaften. Die Polizei scheint nun Ladungen an jene Repressionsbetroffenen zu schicken. Auf den Briefen steht „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“. Die Ladungen betreffen also gerichtliche Strafverfahren.

Ladung

Eine Ladung ist eine Aufforderung der Polizei im Strafverfahren bei der Polizei zur Vernehmung (=Befragung) zu erscheinen. Das heißt, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft dich beschuldigen, eine gerichtliche Straftat begangen zu haben und gegen dich Beweise sammeln, um dich vor einem Strafgericht anklagen zu können.

Beschuldigte Personen sind zwar verpflichtet, eine Ladung zu befolgen; wer dies jedoch nicht tut, begeht keine Verwaltungsübertretung oder Straftat. Einzige Konsequenz kann sein, dass die Polizei dich zwangsweise vorführt – dich also von zu Hause, Arbeit oder wo sie dich erwischt abholt und zur Vernehmung gegen deinen Willen notfalls mit Gewalt bringt. Damit die Polizei das jedoch machen kann, muss auf der Ladung ausdrücklich angedroht werden, dass du im Falle deines Ausbleibens vorgeführt werden kannst! Auf der Ladung muss daher irgendwo drauf stehen, dass du vorgeführt werden kannst.

Siehe auch: § 153 Absatz 2 Strafprozessordnung

Wir empfehlen allen Betroffenen, die eine Ladung erhalten:

  • uns (Rechtshilfe Wien) rasch per Email zu kontaktieren
  • Aussageverweigerung: Wenn ihr zu der Ladung geht, empfehlen wir unter allen Umständen eine Aussageverweigerung zu machen. Dies ist als BeschuldigteR euer Recht und kann euch nicht negativ angelastet werden. Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung
  • Nichts unterschreiben: Ihr seid bei der Vernehmung nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben!
  • Gedächtnisprotokoll schreiben und ZeugInnen suchen
    Betroffenen empfehlen wir für eine spätere Verhandlung von dem Vorfall bei nowkr für euch selbst als Erinnerungshilfe ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben und ZeugInnen zu suchen.
  • Akteneinsicht: Als Beschuldigte habt ihr das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und davon Kopien zu machen. Falls ihr dabei Hilfe benötigt, helfen wir gerne weiter.

Vernehmung und Aussageverweigerung

Bei der Vernehmung dürfen nur Personen unter 18 Jahren eine Vertrauensperson dabei haben. Wir empfehlen aber, dass ihr trotzdem zu Ladungen und Vernehmungen mit einer Person eures Vertrauens (FreundIn, Geschwister, etc.) geht. Diese Person darf zwar nicht bei der Vernehmung dabei sein, kann euch jedoch vor und nach der Vernehmung unterstützen.

Bei der Vernehmung empfehlen wir, dass ihr von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht und die Aussage verweigert. Dies ist als BeschuldigteR im Strafverfahren euer Recht: § 7 Strafprozessordnung und § 164 Strafprozessordnung

Alles was ihr sagt, kann und wird gegen euch verwendet werden! Entweder die Polizei hat bereits Beweise gegen euch in der Hand, dann könnt ihr mit einer Aussage auch nichts daran ändern, oder die Polizei hat keine Beweise gegen euch in der Hand, dann würdet ihr mit einer Aussage der Polizei nur Informationen liefern, die sie bisher noch nicht hatte.

Durch eine Aussageverweigerung verliert ihr auch nichts und sie kann euch nicht negativ angelastet werden. Wenn ihr unbedingt aussagen wollt, könnt ihr das auch noch später im Verfahren nach der Akteneinsicht, Beratung mit einer Rechtsvertretung und nach guter Überlegung immer noch in Erwägung ziehen.

Beachtet auch, dass jede Aussage gegenüber der Polizei eine Aussage ist! Egal ob dies beim Kaffee-Automaten, im Wartezimmer, kurz vor der förmlichen Vernehmung oder nach Ende der förmlichen Vernehmung ist!

Eine Vernehmung ist keine angenehme Situation, bewahrt trotzdem Ruhe und lasst euch nicht unter Druck setzten! Die Polizei wird manchmal versuchen, euch mit Vernehmungstricks zu einer Aussage zu bewegen. Aber egal, ob die Polizei auf guter Cop tut, euch in  Smalltalk verwickeln will, Verständnis zeigt, oder euch unter Druck setzen will, euch eine hohe Haftstrafe androht oder, dass ihr große Probleme kriegt, wenn ihr jetzt nicht redet… Verweigert die Aussage!

Eine Aussage schadet euch nur und wird nicht dazu führen, dass das Verfahren gegen euch eingestellt wird. Am schnellsten ist die Vernehmung vorbei, wenn ihr der Polizei von Anfang an klar macht, dass ihr unter allen Umständen die Aussage verweigern werdet.

Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung

Am Ende der Vernehmung wird ein Protokoll von der Vernehmung gemacht. Kontrolliert den Inhalt des Protokolls. Wenn ihr eine Aussageverweigerung gemacht habt, muss im Protokoll sinngemäß stehen, dass ihr auf euer Recht eine Aussage zu machen, verzichtet habt. Unterschreibt nichts, verlangt aber eine Kopie des Protokolls – dies ist euer Recht und darf von der Polizei nicht verweigert werden!

 

Freispruch in NO-WKR Widerstandsprozess

31. März 2012 Kommentare ausgeschaltet

Am 8.3.2012 fand wegen „Widerstand gegen Staatsgewalt“ der erste Strafprozess über Geschehen auf der NOWKR Demo 2012 statt. Die Richterin schien der Aussage der Angeklagten nicht zu glauben. Schließlich machte jedoch auch ein Polizist eine Aussage, die gegen eine Verurteilung sprach. Der zweite angekündigte Polizist erschien nicht.
Das Ergebnis war ein Freispruch und wir freuen uns mit der Angeklagten!

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ZeugInnensuche: Verhaftung Löwelstraße

26. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Eine junge Frau mit blonden langen Haaren wurde am 27.1.2012 um zirka 21:30 bei den nowkr Protesten in der Löwelstraße von der Polizei verhaftet. Die Polizei wirft ihr Widerstand gegen die Staatsgewalt vor und es ist bereits eine Gerichtsverhandlung für Anfang März angesetzt!

Die Betroffene sucht dringend ZeugInnen, die die Version der Polizei widerlegen können!
siehe auch: https://at.indymedia.org/node/22366

Mögliche ZeugInnen bitten wir:

  • Ein Gedächtnisprotokoll zu machen
  • Sich bei uns und der Betroffenen (heidelberry [ä] hushmail.com) zu melden!

Nachbereitungstreffen für Repressions-Betroffene nowkr 2012

9. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Für Menschen, die bei den Protesten gegen den WKR-Ball 2012 von Repression betroffen waren und sind, gibt es ein Treffen am

Samstag, 11.2.2012 um 17 Uhr
im Großraumbüro der ÖH Uni Wien
Uni Campus (Altes AKH), Hof 1 (hinterm Billa), Spitalgasse 2, 1090 Wien

Ihr könnt euch dort informieren und helfen lassen. Falls ihr von der Polizei oder Behörde bereits Post oder Schriftstücke habt, nehmt diese bitte mit.

Achtung: AktivistInnen, die bereits am Tag der Proteste gegen den WKR-Ball ein Straferkenntnis erhalten haben, haben nur mehr bis spätestens (!) Montag Zeit um Berufung einzulegen!

Karte, wo das Großraumbüro der ÖH Uni Wien genau ist:

Neuerliches Update zu den Protesten Rund um den WKR-Ball am 27.1.2012

3. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Für Repressions-Betroffene denen die Polizei strafrechtliche Vorwürfe macht: Wartet bitte nicht bis ihr eine Vorladung von der Polizei per Post erhaltet, sondern meldet euch schon jetzt bei uns, damit wir euch unterstützen können!

Die Polizei hat dieses Jahr gegenüber mehreren Festgenommenen wegen verwaltungsrechtlichen Vorwürfen bereits direkt im PAZ Straferkenntnisse erlassen. Dabei handelt es sich um einen Bescheid am Ende eines ordentlichen Verfahrens.

Wenn du die Strafe bekämpfen willst, musst du dagegen Berufung mit Begründung eingelegen! Ihr habt für die Berufung ab Zustellung/Übergabe des Bescheides nur 2 Wochen Zeit! Sprich: Es besteht akuter Zeitdruck! Meldet euch am besten bei uns (RH-Wien).

Solltet ihr die Frist verstreichen lassen, wird das Straferkenntnis rechtskräftig und vollstreckbar und ihr könnt es nicht mehr bekämpfen. Beachtet bitte, dass sollte eurer Berufung nicht stattgegeben werden, ihr Verfahrenskosten in Höhe von 20% der verhängten Geldstrafe zahlen müsst. Sollte der Berufung jedoch stattgegeben werden oder die Strafe herabgesetzt werden, ihr keine Verfahrenskosten zahlen müsst.

Ihr solltet auch möglichst gleich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen: Dafür sendest du der Behörde einfach ein Fax/Einschreiben mit folgendem Text zu: „Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekürzte Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)“ + Unterschrift. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten wie die Polizei darauf reagiert. In der Praxis kommt meistens gar keine Antwort zurück und die Polizei betrachtet den Antrag automatisch als genehmigt. Daher und aufgrund des Zeitdrucks, empfehlen wir euch nach wenigen Tagen einfach zur Polizei zu gehen und Akteneinsicht zu nehmen, sicherheitshalber die Kopie des Antrags mitnehmen für den Fall, dass es Probleme gibt.

Menschen, bei denen die Polizei eine Identitätsfeststellung gemacht hat, werden von der Polizei in den nächsten Monaten wahrscheinlich einen blauen Brief mit einer Strafverfügung bekommen. Wenn du die Strafverfügung bekämpfen willst, genügt ein relativ formloser Einspruch (Video: Wie mache ich einen Einspruch?). Ein Einspruch setzt die angefochtene Strafverfügung von selbst außer Kraft, woraufhin die Behörde dann ein ordentliches Verfahren einleitet, wo du dich auch rechtfertigen kannst.

Des weiterem gab es auch (mindestens) einen Fall in dem die Polizei bereits im PAZ die Strafe eingehoben hat. Auch hier besteht die Möglichkeit trotzdem ihr die Strafe gezahlt habt euch noch gegen die Strafe rechtlich zu wehren! Auf ein Rechtsmittel kann nämlich während der Anhaltung nicht verzichtet werden. Solltet ihr auch hier während eurer Anhaltung bereits zur Bezahlung gedrängt worden sein, gibt es also noch eine Möglichkeit Berufung einzulegen.

Näheres über das Verwaltungsstrafverfahren könnt ihr hier nachlesen!

Beachtet bitte auch das Update vom 28.01.2012!