Neuerliches Update zu den Protesten Rund um den WKR-Ball am 27.1.2012
Für Repressions-Betroffene denen die Polizei strafrechtliche Vorwürfe macht: Wartet bitte nicht bis ihr eine Vorladung von der Polizei per Post erhaltet, sondern meldet euch schon jetzt bei uns, damit wir euch unterstützen können!
Die Polizei hat dieses Jahr gegenüber mehreren Festgenommenen wegen verwaltungsrechtlichen Vorwürfen bereits direkt im PAZ Straferkenntnisse erlassen. Dabei handelt es sich um einen Bescheid am Ende eines ordentlichen Verfahrens.
Wenn du die Strafe bekämpfen willst, musst du dagegen Berufung mit Begründung eingelegen! Ihr habt für die Berufung ab Zustellung/Übergabe des Bescheides nur 2 Wochen Zeit! Sprich: Es besteht akuter Zeitdruck! Meldet euch am besten bei uns (RH-Wien).
Solltet ihr die Frist verstreichen lassen, wird das Straferkenntnis rechtskräftig und vollstreckbar und ihr könnt es nicht mehr bekämpfen. Beachtet bitte, dass sollte eurer Berufung nicht stattgegeben werden, ihr Verfahrenskosten in Höhe von 20% der verhängten Geldstrafe zahlen müsst. Sollte der Berufung jedoch stattgegeben werden oder die Strafe herabgesetzt werden, ihr keine Verfahrenskosten zahlen müsst.
Ihr solltet auch möglichst gleich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen: Dafür sendest du der Behörde einfach ein Fax/Einschreiben mit folgendem Text zu: „Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekürzte Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)“ + Unterschrift. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten wie die Polizei darauf reagiert. In der Praxis kommt meistens gar keine Antwort zurück und die Polizei betrachtet den Antrag automatisch als genehmigt. Daher und aufgrund des Zeitdrucks, empfehlen wir euch nach wenigen Tagen einfach zur Polizei zu gehen und Akteneinsicht zu nehmen, sicherheitshalber die Kopie des Antrags mitnehmen für den Fall, dass es Probleme gibt.
Menschen, bei denen die Polizei eine Identitätsfeststellung gemacht hat, werden von der Polizei in den nächsten Monaten wahrscheinlich einen blauen Brief mit einer Strafverfügung bekommen. Wenn du die Strafverfügung bekämpfen willst, genügt ein relativ formloser Einspruch (Video: Wie mache ich einen Einspruch?). Ein Einspruch setzt die angefochtene Strafverfügung von selbst außer Kraft, woraufhin die Behörde dann ein ordentliches Verfahren einleitet, wo du dich auch rechtfertigen kannst.
Des weiterem gab es auch (mindestens) einen Fall in dem die Polizei bereits im PAZ die Strafe eingehoben hat. Auch hier besteht die Möglichkeit trotzdem ihr die Strafe gezahlt habt euch noch gegen die Strafe rechtlich zu wehren! Auf ein Rechtsmittel kann nämlich während der Anhaltung nicht verzichtet werden. Solltet ihr auch hier während eurer Anhaltung bereits zur Bezahlung gedrängt worden sein, gibt es also noch eine Möglichkeit Berufung einzulegen.
Näheres über das Verwaltungsstrafverfahren könnt ihr hier nachlesen!
Beachtet bitte auch das Update vom 28.01.2012!