IE Proteste: Tipps für Repressionsbetroffene

3. Mai 2012 Kommentare ausgeschaltet

In den letzten Wochen ist es bei den IE Protesten zu zahlreicher Repression gekommen. Es gab mehrere Polizeieinsätze in der Uni, polizeiliche Räumungen, Identitätskontrollen,  eine aufgelösten Demo und zuletzt eine Räumung des besetzen Wissenschaftsministerium mit einer angedrohten strafrechtlichen Anzeige.

Betroffenen empfehlen wir

  • Ein Gedächtnisprotokoll für euch als Erinnerungshilfe zu schreiben.
    Siehe auch: Artikel des Riko zu Gedächtnisprotokollen
  • Sucht Zeug_innen und vernetzt euch mit anderen Betroffenen mit denen ihr auf der Demo/Aktion wart (Bezugsgruppe, Freund_innen, Menschen denen ihr vertraut etc).
  • Achtet auf eure Post und meldet euch bei Strafen, Briefen und Ladungen von der Polizei.
    Wir helfen euch gerne weiter.
  • Beachtet, dass ihr bei Verwaltungsstrafen nur 2 Wochen ab der Zustellung Zeit habt um euch rechtlich dagegen mit einem Einspruch zu wehren! (Video: Wie mache ich einen Einspruch?)
    Die Frist beginnt am Tag nach der Übergabe des Briefes durch den Postmenschen oder dem Einwurf des gelben Zettels im Briefkasten zu laufen. Beachtet: Nicht relevant ist, wann ihr den Brief von der Post tatsächlich abholt habt! Bei der Audimax Räumung ist es derzeit unklar, ob die Polizei Verwaltungsstrafen verschicken wird oder nicht.
  • Wir empfehlen grundsätzlich bei Ladungen und Vernehmungen die Aussage zu verweigern. Dies ist euer Recht als Beschuldigte und kann euch nicht negativ angelastet werden. Eine Aussage sollte erst nach Akteneinsicht und Beratung mit Antirepressionsstrukturen und/oder Anwält_innen in Betracht gezogen werden. Siehe auch: Text des Riko zur Aussageverweigerung
  • Bei Verletzungen: Dokumentiert sie mit Foto und im Spital/Arzt/Ärztin und hebt euch beide Dokumente gut auf. Gebt aber nicht Fremdverschulden durch die Polizei an, da sonst eine automatische Anzeige erstattet wird, die wiederum eine Gegenanzeige der Polizei zur Folge haben kann. Siehe auch: Text des Riko zur Anzeige
  • Ein Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz an das Innenministerium, die Sicherheitsdirektion Wien und die Bundespolizeidirektion Wien zu stellen um zu erfahren, was mit euren aufgenommenen Daten geschieht: Muster-Auskunftsbegehren der GRAS

Bei Fragen sind wir per Email erreichbar: rhwien [ät] riseup.net

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Repression bei IE unibrennt Protesten

3. Mai 2012 Kommentare ausgeschaltet

Am Donnerstag, 19.4.2012 ist von Student_innen aus Protest gegen die geplante Abschaffung des Studiums der Internationalen Entwicklung zuerst das Rektorat und dann das Audimax in der Universität Wien besetzt worden. Beide Proteste wurden von der Polizei und WEGA auf Anordnung des Rektorats gewaltsam beendet und geräumt.

Betroffene von diesen Polizeieinsätzen haben uns von zahlreichen Fällen von Repression und Überwachung berichtet. Betroffenen empfehlen wir folgende Rechtshilfetipps zu beachten: IE Proteste: Tipps für Repressionsbetroffene

Bei Besetzungen ist zu betonen, dass diese in Österreich keine Verwaltungsübertretungen oder Straftaten darstellen! Auch nach der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sind Besetzungen keine Verwaltungsübertretungen! Die Polizei darf Besetzungen nur auf Anweisung des/der Besitzer_in (=Rektorat) oder wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig ist, mittels einer Räumungsverordnung räumen. Identitätskontrollen und Foto/Videoaufnahmen sind daher grundsätzlich bei einer Räumung nicht zulässig.

Besetzung und anschließende Räumung des Rektorats und Audimax

Von der Räumung des Rektorats haben uns einige Aktivist_innen berichtet, dass sie bei der polizeilichen Räumung Abschürfungen und leichte Hämatome erlitten haben.

Die Auflösung der Besetzung im Audimax hat die Polizei per Megaphon von einem Eingang zum Audimax gemacht. Diese Durchsage war schwer bis gar nicht verständlich. Einem Ersuchen die Durchsage zu wiederholen oder verständlich durchzusagen, ist die Polizei nicht nachgekommen. Laut Betroffenen wurde eine Frist von 10 oder 15 Minuten bis zur Räumung eingeräumt. Die Polizei hat diese selbst eingeräumte und durchgesagte Frist, jedoch von Anfang an nicht eingehalten und unmittelbar nach der Durchsage sämtliche Ein- und Ausgänge zum Audimax versperrt und niemanden mehr aus dem Audimax gelassen.

Die Durchsage ist um circa 21:30 erfolgt, die Räumung ist um zirka 23:00 beendet gewesen. Der Großteil der Betroffenen ist daher eine bis eineinhalb Stunden von der Polizei festgehalten worden. Von allen Betroffenen hat die Polizei nach einander, ohne Angabe eines Grundes, die Identität kontrolliert, dokumentiert und die Betroffenen per Videokamera einzeln abgefilmt.

Jedenfalls innerhalb dieser Zeit:

  • Hat die Polizei Betroffenen verweigert die Toilette zu benutzen
  • Ist die Lüftung im Audimax (einem fensterlosen Raum) ausgeschalten gewesen
  • Sind die Betroffenen nicht über den Grund ihrer Festhaltung und ihre Rechte informiert worden
  • Sind von der Polizei die Medien vom Audimax ferngehalten worden und nicht in die Uni Wien gelassen worden
  • Haben zahlreiche Polizeibeamt_innen die Herausgabe ihrer Dienstnummer verweigert und/oder nicht angegeben, wo ihr_e zuständige_r Kommandant_in bzw Einsatzleiter_in ist
  • Wurden ohne Grund von sämtlichen Aktivist_innen Identitätskontrollen und auch nicht zulässige Daten wie Matrikelnummer aufgenommen
  • Wurden sämtliche Aktivist_innen mittels Videoaufnahmen von der Polizei einzeln abgefilmt
  • Haben zahlreiche Polizeibeamt_innen mit ihrem Privathandy private Fotoaufnahmen der Aktivist_innen gemacht

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Empfehlung 2010/04 des Menschenrechtsbeirates zum Umgang mit sogenannten „Polizeikesseln“.

Dieses Vorgehen der Polizei sollte nicht verwundern. Repression, Überwachung, Schikanen und Willkür sind die Antwort des Staates auf emanzipatorischen Protest. Staat, Polizei und Rektorat wollen nicht, dass hier Menschen ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, ihren Unmut zum Ausdruck bringen. Die Studierendenprotestbewegung unibrennt scheint seit Jahren im Fokus der Polizei und des Landesamtes für Verfassungschutz Wien (LVT) zu sein. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die vier Repressionsbetroffenen J.A.I.B. der unibrennt Bewegung an der Akademie der Bildenden Künste, deren laufenden Strafprozess und an die parlamentarischen Anfrage von Albert Steinhauser, die ergab, dass die Polizei einem Tag nach der Besetzung des Wiener Audimax 2009 eine geheimdienstliche Überwachung im Rahmen einer erweiterte Gefahrenerforschung startete. Die Absicht der Polizei sämtliche Aktivist_innen in dem Hörsaal festzuhalten und deren Identität festzustellen und auch die vielen anwesenden „Verfassungsschützer_innen“ bei den aktuellen Uniprotesten sollten daher niemanden überraschen.

Repression einfach hinzunehmen und zu sagen, dagegen kann man eh nichts machen, ist jedoch unserer Meinung die falsche Antwort. Es würde heißen Repression als alltäglich als normal anzusehen. Das ist es aber nicht. Auch wenn wir Repression nicht verhindern können, können wir durch deren Aufzeigen, Dokumentation, Kritik daran und durch Unterstützung von Betroffenen eine Antwort darauf geben und Repression bekämpfen.

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IE Proteste: Rechtshilfetreffen für Repressions-Betroffene

22. April 2012 Kommentare ausgeschaltet

Für Menschen, die bei den IE-Bleibt bzw. Unibrennt Protesten von Repression betroffen waren und sind oder die allgemein Fragen dazu haben, gibt es ein Treffen am

Montag, 23.04.2012 um 19 Uhr
im Großraumbüro der ÖH Uni Wien
Uni Campus (Altes AKH), Hof 1 (hinterm Billa), Spitalgasse 2, 1090 Wien

Ihr könnt euch dort informieren und helfen lassen.

Karte, wo das Großraumbüro der ÖH Uni Wien genau ist:

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nowkr 2012: Ladungen wegen Strafverfahren

22. April 2012 Kommentare ausgeschaltet

Bei den nowkr Protesten 2012  hat die Polizei auch mehrere Personenkontrollen gemacht, ohne die Betroffenen zu verhaften. Die Polizei scheint nun Ladungen an jene Repressionsbetroffenen zu schicken. Auf den Briefen steht „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“. Die Ladungen betreffen also gerichtliche Strafverfahren.

Ladung

Eine Ladung ist eine Aufforderung der Polizei im Strafverfahren bei der Polizei zur Vernehmung (=Befragung) zu erscheinen. Das heißt, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft dich beschuldigen, eine gerichtliche Straftat begangen zu haben und gegen dich Beweise sammeln, um dich vor einem Strafgericht anklagen zu können.

Beschuldigte Personen sind zwar verpflichtet, eine Ladung zu befolgen; wer dies jedoch nicht tut, begeht keine Verwaltungsübertretung oder Straftat. Einzige Konsequenz kann sein, dass die Polizei dich zwangsweise vorführt – dich also von zu Hause, Arbeit oder wo sie dich erwischt abholt und zur Vernehmung gegen deinen Willen notfalls mit Gewalt bringt. Damit die Polizei das jedoch machen kann, muss auf der Ladung ausdrücklich angedroht werden, dass du im Falle deines Ausbleibens vorgeführt werden kannst! Auf der Ladung muss daher irgendwo drauf stehen, dass du vorgeführt werden kannst.

Siehe auch: § 153 Absatz 2 Strafprozessordnung

Wir empfehlen allen Betroffenen, die eine Ladung erhalten:

  • uns (Rechtshilfe Wien) rasch per Email zu kontaktieren
  • Aussageverweigerung: Wenn ihr zu der Ladung geht, empfehlen wir unter allen Umständen eine Aussageverweigerung zu machen. Dies ist als BeschuldigteR euer Recht und kann euch nicht negativ angelastet werden. Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung
  • Nichts unterschreiben: Ihr seid bei der Vernehmung nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben!
  • Gedächtnisprotokoll schreiben und ZeugInnen suchen
    Betroffenen empfehlen wir für eine spätere Verhandlung von dem Vorfall bei nowkr für euch selbst als Erinnerungshilfe ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben und ZeugInnen zu suchen.
  • Akteneinsicht: Als Beschuldigte habt ihr das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und davon Kopien zu machen. Falls ihr dabei Hilfe benötigt, helfen wir gerne weiter.

Vernehmung und Aussageverweigerung

Bei der Vernehmung dürfen nur Personen unter 18 Jahren eine Vertrauensperson dabei haben. Wir empfehlen aber, dass ihr trotzdem zu Ladungen und Vernehmungen mit einer Person eures Vertrauens (FreundIn, Geschwister, etc.) geht. Diese Person darf zwar nicht bei der Vernehmung dabei sein, kann euch jedoch vor und nach der Vernehmung unterstützen.

Bei der Vernehmung empfehlen wir, dass ihr von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht und die Aussage verweigert. Dies ist als BeschuldigteR im Strafverfahren euer Recht: § 7 Strafprozessordnung und § 164 Strafprozessordnung

Alles was ihr sagt, kann und wird gegen euch verwendet werden! Entweder die Polizei hat bereits Beweise gegen euch in der Hand, dann könnt ihr mit einer Aussage auch nichts daran ändern, oder die Polizei hat keine Beweise gegen euch in der Hand, dann würdet ihr mit einer Aussage der Polizei nur Informationen liefern, die sie bisher noch nicht hatte.

Durch eine Aussageverweigerung verliert ihr auch nichts und sie kann euch nicht negativ angelastet werden. Wenn ihr unbedingt aussagen wollt, könnt ihr das auch noch später im Verfahren nach der Akteneinsicht, Beratung mit einer Rechtsvertretung und nach guter Überlegung immer noch in Erwägung ziehen.

Beachtet auch, dass jede Aussage gegenüber der Polizei eine Aussage ist! Egal ob dies beim Kaffee-Automaten, im Wartezimmer, kurz vor der förmlichen Vernehmung oder nach Ende der förmlichen Vernehmung ist!

Eine Vernehmung ist keine angenehme Situation, bewahrt trotzdem Ruhe und lasst euch nicht unter Druck setzten! Die Polizei wird manchmal versuchen, euch mit Vernehmungstricks zu einer Aussage zu bewegen. Aber egal, ob die Polizei auf guter Cop tut, euch in  Smalltalk verwickeln will, Verständnis zeigt, oder euch unter Druck setzen will, euch eine hohe Haftstrafe androht oder, dass ihr große Probleme kriegt, wenn ihr jetzt nicht redet… Verweigert die Aussage!

Eine Aussage schadet euch nur und wird nicht dazu führen, dass das Verfahren gegen euch eingestellt wird. Am schnellsten ist die Vernehmung vorbei, wenn ihr der Polizei von Anfang an klar macht, dass ihr unter allen Umständen die Aussage verweigern werdet.

Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung

Am Ende der Vernehmung wird ein Protokoll von der Vernehmung gemacht. Kontrolliert den Inhalt des Protokolls. Wenn ihr eine Aussageverweigerung gemacht habt, muss im Protokoll sinngemäß stehen, dass ihr auf euer Recht eine Aussage zu machen, verzichtet habt. Unterschreibt nichts, verlangt aber eine Kopie des Protokolls – dies ist euer Recht und darf von der Polizei nicht verweigert werden!

 

Freispruch in NO-WKR Widerstandsprozess

31. März 2012 Kommentare ausgeschaltet

Am 8.3.2012 fand wegen „Widerstand gegen Staatsgewalt“ der erste Strafprozess über Geschehen auf der NOWKR Demo 2012 statt. Die Richterin schien der Aussage der Angeklagten nicht zu glauben. Schließlich machte jedoch auch ein Polizist eine Aussage, die gegen eine Verurteilung sprach. Der zweite angekündigte Polizist erschien nicht.
Das Ergebnis war ein Freispruch und wir freuen uns mit der Angeklagten!

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Hinweis: Seltsames bei Epizentrum-Demo

2. März 2012 Kommentare ausgeschaltet

Am 8.11.2011 hat es aus Protest gegen die Räumung des Epizentrums (Hausbesetzung in der Lindengasse) am Abend eine Spontandemo gegeben. Beim Getreidemarkt hat die Polizei mehrere Menschen für 1-2 Stunden grundlos eingekesselt und von allen die Identität festgestellt und versucht, Fotos der Betroffenen zu machen.

Uns wurde nun sowohl von Betroffenen als auch von Menschen, die solidarisch vor Ort waren, mitgeteilt, dass mindestens eine, vermutlich aber zwei unbekannte Personen (ein Mann und eine Frau) von allen Menschen, die den Polizeikessel verlassen konnten, Email-Adressen und teilweise andere Daten gesammelt haben. Angeblich haben sich diese Personen als zur Rechtshilfe gehörend oder so ausgegeben und angegeben die Betroffenen vernetzen zu wollen.

Jene Personen, die ihre Emailadresse hergegeben haben, wurden per Email von der Adresse „copwatch.at [ät] gmail.com“ aus über ein Treffen im EKH informiert. Von diesem Treffen wurde jedoch unseres Wissens nach weder jemand vom EKH und von der damaligen Rechtshilfe informiert noch ging dieses Treffen von Rechtshilfe oder EKH aus. Zu dem Treffen kamen zwar einige Betroffene, sonst war aber keineR da.

Wir wollen hier keine unnötige Panik oder Paranoia schieben, aber aus Gründen der Vorsicht über die uns seltsam erscheinenden Dinge informieren:

  • Die Emailadresse „copwatch.at [ät] gmail.comgehört NICHT zur damaligen Rechtshilfe! Wir wissen nicht wer hinter dieser Emailadresse steht. Wir empfehlen daher dieser Emailadresse keine Daten, Infos usw mitzuteilen!
  • Die Unbekannten, die vor Ort am 8.11. Daten eingesammelt haben, sind NICHT von der damaligen Rechtshilfe gewesen – wir wissen nicht wer diese Personen sind!

Bei den Personen/Email-Adresse kann es sich um eine harmlose und gut gemeinte aber verplante Aktion gehandelt haben, genauso können es aber auch Zivi-PolizistInnen oder eine antiantifa Aktion gewesen sein.

Repressions-Betroffenen von dieser Demo helfen wir gerne weiter, wenn ihr Post von der Polizei bekommt oder anderen Fragen zu Antirepression habt. Ihr könnt euch bei uns oder der damaligen Rechtshilfe-Email (einerechtshilfe [ät] riseup.net) melden.

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