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Archiv für die Kategorie ‘Repressions-Betroffene’

nowkr 2012: Ladungen wegen Strafverfahren

22. April 2012 Kommentare ausgeschaltet

Bei den nowkr Protesten 2012  hat die Polizei auch mehrere Personenkontrollen gemacht, ohne die Betroffenen zu verhaften. Die Polizei scheint nun Ladungen an jene Repressionsbetroffenen zu schicken. Auf den Briefen steht „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“. Die Ladungen betreffen also gerichtliche Strafverfahren.

Ladung

Eine Ladung ist eine Aufforderung der Polizei im Strafverfahren bei der Polizei zur Vernehmung (=Befragung) zu erscheinen. Das heißt, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft dich beschuldigen, eine gerichtliche Straftat begangen zu haben und gegen dich Beweise sammeln, um dich vor einem Strafgericht anklagen zu können.

Beschuldigte Personen sind zwar verpflichtet, eine Ladung zu befolgen; wer dies jedoch nicht tut, begeht keine Verwaltungsübertretung oder Straftat. Einzige Konsequenz kann sein, dass die Polizei dich zwangsweise vorführt – dich also von zu Hause, Arbeit oder wo sie dich erwischt abholt und zur Vernehmung gegen deinen Willen notfalls mit Gewalt bringt. Damit die Polizei das jedoch machen kann, muss auf der Ladung ausdrücklich angedroht werden, dass du im Falle deines Ausbleibens vorgeführt werden kannst! Auf der Ladung muss daher irgendwo drauf stehen, dass du vorgeführt werden kannst.

Siehe auch: § 153 Absatz 2 Strafprozessordnung

Wir empfehlen allen Betroffenen, die eine Ladung erhalten:

  • uns (Rechtshilfe Wien) rasch per Email zu kontaktieren
  • Aussageverweigerung: Wenn ihr zu der Ladung geht, empfehlen wir unter allen Umständen eine Aussageverweigerung zu machen. Dies ist als BeschuldigteR euer Recht und kann euch nicht negativ angelastet werden. Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung
  • Nichts unterschreiben: Ihr seid bei der Vernehmung nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben!
  • Gedächtnisprotokoll schreiben und ZeugInnen suchen
    Betroffenen empfehlen wir für eine spätere Verhandlung von dem Vorfall bei nowkr für euch selbst als Erinnerungshilfe ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben und ZeugInnen zu suchen.
  • Akteneinsicht: Als Beschuldigte habt ihr das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und davon Kopien zu machen. Falls ihr dabei Hilfe benötigt, helfen wir gerne weiter.

Vernehmung und Aussageverweigerung

Bei der Vernehmung dürfen nur Personen unter 18 Jahren eine Vertrauensperson dabei haben. Wir empfehlen aber, dass ihr trotzdem zu Ladungen und Vernehmungen mit einer Person eures Vertrauens (FreundIn, Geschwister, etc.) geht. Diese Person darf zwar nicht bei der Vernehmung dabei sein, kann euch jedoch vor und nach der Vernehmung unterstützen.

Bei der Vernehmung empfehlen wir, dass ihr von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht und die Aussage verweigert. Dies ist als BeschuldigteR im Strafverfahren euer Recht: § 7 Strafprozessordnung und § 164 Strafprozessordnung

Alles was ihr sagt, kann und wird gegen euch verwendet werden! Entweder die Polizei hat bereits Beweise gegen euch in der Hand, dann könnt ihr mit einer Aussage auch nichts daran ändern, oder die Polizei hat keine Beweise gegen euch in der Hand, dann würdet ihr mit einer Aussage der Polizei nur Informationen liefern, die sie bisher noch nicht hatte.

Durch eine Aussageverweigerung verliert ihr auch nichts und sie kann euch nicht negativ angelastet werden. Wenn ihr unbedingt aussagen wollt, könnt ihr das auch noch später im Verfahren nach der Akteneinsicht, Beratung mit einer Rechtsvertretung und nach guter Überlegung immer noch in Erwägung ziehen.

Beachtet auch, dass jede Aussage gegenüber der Polizei eine Aussage ist! Egal ob dies beim Kaffee-Automaten, im Wartezimmer, kurz vor der förmlichen Vernehmung oder nach Ende der förmlichen Vernehmung ist!

Eine Vernehmung ist keine angenehme Situation, bewahrt trotzdem Ruhe und lasst euch nicht unter Druck setzten! Die Polizei wird manchmal versuchen, euch mit Vernehmungstricks zu einer Aussage zu bewegen. Aber egal, ob die Polizei auf guter Cop tut, euch in  Smalltalk verwickeln will, Verständnis zeigt, oder euch unter Druck setzen will, euch eine hohe Haftstrafe androht oder, dass ihr große Probleme kriegt, wenn ihr jetzt nicht redet… Verweigert die Aussage!

Eine Aussage schadet euch nur und wird nicht dazu führen, dass das Verfahren gegen euch eingestellt wird. Am schnellsten ist die Vernehmung vorbei, wenn ihr der Polizei von Anfang an klar macht, dass ihr unter allen Umständen die Aussage verweigern werdet.

Mehr Infos zur Aussageverweigerung findet ihr hier: Text zur Aussageverweigerung

Am Ende der Vernehmung wird ein Protokoll von der Vernehmung gemacht. Kontrolliert den Inhalt des Protokolls. Wenn ihr eine Aussageverweigerung gemacht habt, muss im Protokoll sinngemäß stehen, dass ihr auf euer Recht eine Aussage zu machen, verzichtet habt. Unterschreibt nichts, verlangt aber eine Kopie des Protokolls – dies ist euer Recht und darf von der Polizei nicht verweigert werden!

 

ZeugInnensuche: Verhaftung Löwelstraße

26. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Eine junge Frau mit blonden langen Haaren wurde am 27.1.2012 um zirka 21:30 bei den nowkr Protesten in der Löwelstraße von der Polizei verhaftet. Die Polizei wirft ihr Widerstand gegen die Staatsgewalt vor und es ist bereits eine Gerichtsverhandlung für Anfang März angesetzt!

Die Betroffene sucht dringend ZeugInnen, die die Version der Polizei widerlegen können!
siehe auch: https://at.indymedia.org/node/22366

Mögliche ZeugInnen bitten wir:

  • Ein Gedächtnisprotokoll zu machen
  • Sich bei uns und der Betroffenen (heidelberry [ä] hushmail.com) zu melden!

Verfahrenseinstellungen nowkr 2011 (!) Westbahnstraße

10. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Achtung – es geht hier um Rechtshilfeinfos zu nowkr 2011 (!) NICHT 2012!

Bei nowkr 2011 vor knapp mehr als einem Jahr hat die Polizei am 28.1.2011 eine Demo mit mehreren hundert DemonstrantInnen in der Westbahnstraße eingekesselt. Es wurde von allen die Identität festgestellt und gegen fast 200 Menschen absurde Geldstrafen wegen Verstoß gegen das „Rechtsgehgebot“ (Straßenverkehrsordnung) und Störung der öffentlichen Ordnung (Sicherheitspolizeigesetz) verhängt.

Seit einigen Wochen erhalten zumindest einige Repressions-Betroffene, die Einspruch erhoben und sich schriftlich gerechtfertigt  haben, Mitteilungen über die Einstellung des Verfahrens. Die Polizei kommt nach einem Jahr Verfahren drauf, dass kein strafbares Verhalten vorliegt und Demonstrationen unter die Versammlungsfreiheit fallen. Wenn auch euer Verfahren eingestellt worden ist, wären wir euch dankbar, wenn ihr uns darüber kurz informiert!

Wir empfehlen allen Betroffenen die Strafe rechtlich zu bekämpfen und im Falle einer Aufforderung zur Rechtfertigung dies zu tun. Siehe dazu auch die Rechtshilfetipps von September 2011: https://at.indymedia.org/node/21172

Sollten Betroffene trotzdem Straferkenntnisse (Bescheide) erhalten, habt ihr für die Berufung 14 Tage ab Zustellung Zeit. Die Frist beginnt am Tag nach der Übergabe durch den Postmenschen oder dem Einwurf des gelben Zettels im Briefkasten zu laufen. Wenn ihr dazu Fragen habt, meldet euch zeitgerecht, damit ihr keine Fristen versäumt.

Nachbereitungstreffen für Repressions-Betroffene nowkr 2012

9. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Für Menschen, die bei den Protesten gegen den WKR-Ball 2012 von Repression betroffen waren und sind, gibt es ein Treffen am

Samstag, 11.2.2012 um 17 Uhr
im Großraumbüro der ÖH Uni Wien
Uni Campus (Altes AKH), Hof 1 (hinterm Billa), Spitalgasse 2, 1090 Wien

Ihr könnt euch dort informieren und helfen lassen. Falls ihr von der Polizei oder Behörde bereits Post oder Schriftstücke habt, nehmt diese bitte mit.

Achtung: AktivistInnen, die bereits am Tag der Proteste gegen den WKR-Ball ein Straferkenntnis erhalten haben, haben nur mehr bis spätestens (!) Montag Zeit um Berufung einzulegen!

Karte, wo das Großraumbüro der ÖH Uni Wien genau ist:

Neuerliches Update zu den Protesten Rund um den WKR-Ball am 27.1.2012

3. Februar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Für Repressions-Betroffene denen die Polizei strafrechtliche Vorwürfe macht: Wartet bitte nicht bis ihr eine Vorladung von der Polizei per Post erhaltet, sondern meldet euch schon jetzt bei uns, damit wir euch unterstützen können!

Die Polizei hat dieses Jahr gegenüber mehreren Festgenommenen wegen verwaltungsrechtlichen Vorwürfen bereits direkt im PAZ Straferkenntnisse erlassen. Dabei handelt es sich um einen Bescheid am Ende eines ordentlichen Verfahrens.

Wenn du die Strafe bekämpfen willst, musst du dagegen Berufung mit Begründung eingelegen! Ihr habt für die Berufung ab Zustellung/Übergabe des Bescheides nur 2 Wochen Zeit! Sprich: Es besteht akuter Zeitdruck! Meldet euch am besten bei uns (RH-Wien).

Solltet ihr die Frist verstreichen lassen, wird das Straferkenntnis rechtskräftig und vollstreckbar und ihr könnt es nicht mehr bekämpfen. Beachtet bitte, dass sollte eurer Berufung nicht stattgegeben werden, ihr Verfahrenskosten in Höhe von 20% der verhängten Geldstrafe zahlen müsst. Sollte der Berufung jedoch stattgegeben werden oder die Strafe herabgesetzt werden, ihr keine Verfahrenskosten zahlen müsst.

Ihr solltet auch möglichst gleich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen: Dafür sendest du der Behörde einfach ein Fax/Einschreiben mit folgendem Text zu: „Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekürzte Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)“ + Unterschrift. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten wie die Polizei darauf reagiert. In der Praxis kommt meistens gar keine Antwort zurück und die Polizei betrachtet den Antrag automatisch als genehmigt. Daher und aufgrund des Zeitdrucks, empfehlen wir euch nach wenigen Tagen einfach zur Polizei zu gehen und Akteneinsicht zu nehmen, sicherheitshalber die Kopie des Antrags mitnehmen für den Fall, dass es Probleme gibt.

Menschen, bei denen die Polizei eine Identitätsfeststellung gemacht hat, werden von der Polizei in den nächsten Monaten wahrscheinlich einen blauen Brief mit einer Strafverfügung bekommen. Wenn du die Strafverfügung bekämpfen willst, genügt ein relativ formloser Einspruch (Video: Wie mache ich einen Einspruch?). Ein Einspruch setzt die angefochtene Strafverfügung von selbst außer Kraft, woraufhin die Behörde dann ein ordentliches Verfahren einleitet, wo du dich auch rechtfertigen kannst.

Des weiterem gab es auch (mindestens) einen Fall in dem die Polizei bereits im PAZ die Strafe eingehoben hat. Auch hier besteht die Möglichkeit trotzdem ihr die Strafe gezahlt habt euch noch gegen die Strafe rechtlich zu wehren! Auf ein Rechtsmittel kann nämlich während der Anhaltung nicht verzichtet werden. Solltet ihr auch hier während eurer Anhaltung bereits zur Bezahlung gedrängt worden sein, gibt es also noch eine Möglichkeit Berufung einzulegen.

Näheres über das Verwaltungsstrafverfahren könnt ihr hier nachlesen!

Beachtet bitte auch das Update vom 28.01.2012!

Rechtshilfetipps zu nowkr Protesten am 27.1.2012

28. Januar 2012 Kommentare ausgeschaltet

Wir bitten alle Leute, die festgenommen worden sind und sich noch nicht bei uns gemeldet haben, dies (falls möglich verschlüsselt) per Email nachzuholen.

Außerdem sollten alle Menschen, die gestern in Kontakt mit den Repressionsorganen gekommen sind oder Übergriffe/Festnahmen beobachten konnten, ein Gedächtnisprotokoll schreiben (siehe unten). ACHTUNG! Bitte denkt daran: Ein Gedächtnisprotokoll sollte NICHTS Belastendes enthalten und auch niemals UNverschlüsselt per Mail versandt werden. Es wird auch die nächste Zeit ein Nachbereitungstreffen geben, haltet euch dafür auf indymedia.at und/oder hier am Blog auf dem Laufenden.

Falls ihr NICHT verhaftet worden seid aber trotzdem Post von den Behörden bekommt, wendet euch bitte an uns.

Achtung: Beachte die 14-tägige Frist für einen Einspruch!!!

Einen Text über Gedächtnisprotokolle findet ihr hier